DE102006006690A1 - Blendschutzvorrichtung - Google Patents

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Blendschutzvorrichtung, welche bewegbar an einem Objekt, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs, angeordnet ist, wobei die Blendschutzvorrichtung (1) zumindest einen lichtdurchlässigen Teilbereich (14) aufweist, dessen Lichtdurchlässigkeit veränderbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Blendschutzvorrichtung, welche bewegbar an einem Objekt, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs, angeordnet ist.
  • Fahrer von Kraftfahrzeugen oder Führer von Schienenfahrzeugen oder aber auch Piloten können beim Betrieb ihrer jeweils zu führenden Objekte durch unerwünschten Lichteinfall, wie beispielsweise Sonnenlicht oder anderer Lichtquellen, geblendet werden. Dadurch kann die sichere Betriebsweise beeinträchtigt werden und Unfallssituationen hervorgerufen werden.
  • Aus der DE 100 46 103 A1 ist eine Anordnung zum Schutz des menschlichen Auges vor Blendung durch natürliche oder künstliche Lichtquellen bekannt. Dabei umfasst die Anordnung eine feststehende Scheibe, welche an einem zu bewegenden Objekt, beispielsweise einem Flugzeug oder einem Kraftfahrzeug, angeordnet ist, und beispielsweise eine Windschutzscheibe sein kann. Die Scheibe ist dabei derart angeordnet, dass sie zumindest teilweise abdunkelbar ist und im nicht abgedunkelten Zustand transparent ist. Darüber hinaus umfasst die Anordnung zumindest einen Sensor zur Identifizierung von Position und Intensität einer Blendquelle relativ zum Auge. Zum Abdunkeln der Scheibe können Strukturen wie Flüssigkristalle oder elektrochrome Schichten ausgebildet sein.
  • Des Weiteren ist aus DE 10 2004 005 611 A1 eine transparente Scheibe mit partiell abdunkelbarem Sichtfeld offenbart. Die Scheibe, welche als Windschutzscheibe eines Fahrzeugs ausgebildet ist, weist im oberen Randbereich ein elektrochromes Element auf, welches sich über die gesamte Breite der Windschutzscheibe erstreckt. Das in die Windschutzscheibe integrierte elektrochrome Element wird zur Veränderung seiner Lichttransmission elektrisch angesteuert.
  • Aus der DE 100 57 795 A1 ist ein Verfahren zur Abdunklung von feststehenden Fahrzeugverglasungen bei Kraftfahrzeugen bekannt, bei der die Abdunklung eines Flächenbereichs einer Scheibenfläche lokal veränderbar ist. Die Abdunklung erfolgt abhängig von der Richtung, in der sich eine einstrahlende Lichtquelle befindet. Des Weiteren wird die Abdunklung der Fahrzeugverglasung abhängig von einer Sitzbelegung und den Sitzeinstellungen durchgeführt.
  • Aus der DE 36 43 690 C2 ist eine Scheibe oder eine Folie mit steuerbarer Lichtdurchlässigkeit bekannt. Die Scheibe oder Folie umfasst einen Träger zweier transparenter Elektroden, eine aktive Polymerschicht zwischen den Elektroden, deren Absorptionsvermögen im sichtbaren Wellenlängenbereich durch eine reversible elektrochemische Dotierung verändert werden kann, und einen transparenten Elektrolyten zwischen den Elektroden. Zwischen dem Elektrolyten und einer transparenten Elektrode ist eine zusätzliche Schicht aus transparentem Polyanilin vorgesehen, die die zur elektrochemischen Dotierung der Polymerschicht notwendigen Protonen nach Bedarf speichert und abgibt. Wird die Scheibe im Kraftfahrzeug verwendet, so ist sie als Front-, Seiten- oder Heckverglasung ausgebildet.
  • Darüber hinaus ist aus DE 41 28 717 C2 ein Blendschutz an Fahrzeugscheiben bekannt. Die Blendschutzvorrichtung ist feststehend an einer ortsfesten Kraftfahrzeugscheibe, beispielsweise der Windschutzscheibe, angebracht. Die Blendschutzvorrichtung kann reversibel von lichtdurchlässig auf lichtundurchlässig umgeschaltet werden und weist dazu einen Sensor auf, der die Einrichtung in Abhängigkeit von dem einfallenden Licht umschaltet. Die Einrichtung weist wenigstens einen umschaltbaren streifenförmigen Blendenbereich entlang der oberen Kante der Kraftfahrzeugscheibe auf, wobei der Sensor hinter der Scheibe derart angeordnet ist, dass er in Abhängigkeit vom Einfallswinkel des auf die Scheibe einfallenden Lichts durch den wenigstens einen umschaltbaren Blendenbereich abdeckbar ist.
  • Die bekannten Blendschutzvorrichtungen sind ausschließlich bei einem Einsatz als feststehende Elemente ausgebildet und in festpositionierte Scheiben, insbesondere Windschutzscheiben eines Fahrzeugs, integriert oder daran befestigt. Die Ausgestaltung einer derartigen Scheibe eines Fahrzeugs ist daher sehr aufwändig und sehr kostenintensiv. Darüber hinaus kann eine Blendschutzwirkung nur unzureichend erfüllt werden.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Blendschutzvorrichtung zu schaffen, welche einen sicheren Blendschutz gewährleistet und variabel positionierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Blendschutzvorrichtung, welche die Merkmale nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
  • Eine erfindungsgemäße Blendschutzvorrichtung ist als separates Element ausgebildet und bewegbar an einem Objekt angeordnet. Insbesondere ist die Blendschutzvorrichtung in einem Innenraum eines Fahrzeugs angeordnet. Die Blendschutzvorrichtung umfasst zumindest einen lichtdurchlässigen Teilbereich, wobei die Lichtdurchlässigkeit dieses Teilbereichs veränderbar ist. Durch die Blendschutzvorrichtung kann eine verbesserte Blendschutzwirkung erreicht werden, da einerseits die Lichtdurchlässigkeit des Teilbereichs veränderbar ist und andererseits die gesamte Blendschutzvorrichtung bewegbar angeordnet ist. Dadurch kann in vielfältiger und beliebiger Weise eine Positionierung und Anordnung der Blendschutzvorrichtung ermöglicht werden. In individueller Weise kann somit die Position der Blendschutzvorrichtung verändert werden und optimal im Hinblick auf ein einfallendes Licht, welches ein Blenden verursachen könnte, eingestellt werden. Durch die Bewegbarkeit und die veränderliche Lichtdurchlässigkeit kann eine Blendschutzvorrichtung mit einer sehr wirksamen Doppelfunktion im Hinblick auf ein sicheres Vermeiden eines Blendens bereitgestellt werden.
  • Die Blendschutzvorrichtung kann in bevorzugter Weise schwenkbar an dem Objekt angeordnet sein. Der zumindest eine lichtdurchlässige Teilbereich weist in bevorzugter Weise eine flächige Ausgestaltung auf, wobei diese im Wesentlichen den Ausmaßen der Blendschutzvorrichtung entspricht. Dadurch kann erreicht werden, dass der lichtdurchlässige Teilbereich mit maximalen Ausmaßen realisiert werden kann. Dadurch wird das Sichtfeld praktisch nicht beeinträchtigt und die Übersichtlichkeit und Sicherheit wird durch die Blendschutzvorrichtung beim Betrieb des Objekts, beispielweise einem Flugzeug, einem Schienenfahrzeug und insbesondere einem Kraftfahrzeug, nicht beeinträchtigt. Dadurch kann auch ein besseres Raumempfinden erreicht werden, da der lichtdurchlässige Teilbereich sehr groß im Vergleich zu den weiteren Elementen der Blendschutzvorrichtung ausgebildet ist.
  • In bevorzugter Weise ist der lichtdurchlässige Teilbereich mit einer Lichtdurchlässigkeit ausgebildet, welche zwischen einem maximal und einem mi nimal möglichen Wert einstellbar ist. Diese Lichtdurchlässigkeit ist abhängig von den Lichtverhältnissen der Umgebung und/oder einem Wunsch eines Fahrzeuginsassen veränderbar. Beispielsweise kann bei Abend- oder Nachtfahrt mit relativ schwachen Lichtverhältnissen die Lichtdurchlässigkeit der Blendschutzvorrichtung, insbesondere deren lichtdurchlässigen Teilbereichs, maximal sein. Bei Tageslicht oder tief stehender Sonne kann bei Einstellung der minimalen Transmission die Blendung bei einem Blick durch die Blendschutzvorrichtung vermieden werden und die Durchsicht durch den lichtdurchlässigen Teilbereich ist noch gewährleistet.
  • In vorteilhafter Weise ist der lichtdurchlässige Teilbereich von einem Rahmen, welcher als Träger- und/oder Halterahmen ausgebildet sein kann, zumindest bereichsweise umfasst. Der Rahmen umgibt den lichtdurchlässigen Teilbereich somit zumindest teilweise umlaufend. Im Verhältnis zu den Ausmaßen des lichtdurchlässigen Teilbereichs ist in vorteilhafter Weise der Rahmen sehr klein ausgebildet. Dadurch wird eine Blendschutzvorrichtung geschaffen, welche einen möglichst großen durchsichtigen Bereich aufweist, und relativ leicht ausgebildet werden kann. Zur weiteren Vergrößerung des durchsichtigen Bereichs kann durch entsprechende Formgebung der Rahmen teilweise entfallen, beispielsweise bis auf einen Bereich an einer Oberkante der Blendschutzvorrichtung, um dort Scharniere und sonstige Funktionsbauteile aufnehmen zu können bzw. zu verdecken. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Blendschutzvorrichtung rahmenlos ausgebildet ist, wobei die Funktion der partiellen Verdeckung durch eine undurchsichtige Beschichtung oder Umspritzung mit Kunststoff erzeugbar ist.
  • Der lichtdurchlässige Teilbereich umfasst zumindest eine Funktionsschicht, welche in ihrer Lichtdurchlässigkeit veränderbar ist und welche auf einer Scheibe, welche bevorzugt als Trägerplatte ausgebildet ist, angeordnet, insbesondere dort aufgebracht und befestigt ist. Unter der Anordnung wird dabei sowohl die unmittelbare Angrenzung der Funktionsschicht an die Scheibe als auch eine mittelbare Anordnung an dieser verstanden, in dem beispielsweise zwischen der Scheibe und der Funktionsschicht zumindest eine weitere Schicht ausgebildet ist.
  • Die Funktionsschicht kann als eine einzige Schicht oder als Mehrschichtensystem ausgebildet sein. In vorteilhafter Weise ist eine im lichtdurchlässigen Teilbereich befindliche Funktionsschicht mit veränderbarer Transmission als eine einzige Funktionsschicht oder als Schichtensystem mit zumindest zwei Funktionsschichten ausgebildet. Die Funktionsschicht oder das Schichtensystem kann auf einer einzigen Scheibe angeordnet sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Funktionsschicht oder das Schichtensystem zwischen zwei Scheiben angeordnet ist, wobei beide Scheiben als Trägerplatten verwendet werden. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Funktionsschicht oder das Schichtensystem auf einer Folie oder zwischen zwei Folien angeordnet ist, welche bevorzugt zwischen den Scheiben oder zumindest auf einer der Scheiben angeordnet sein können.
  • In bevorzugter Weise kann eine Funktionsschicht mit veränderbarer Lichtdurchlässigkeit als eine ein- oder mehrschichtige Folie ausgeführt sein.
  • Ist die Funktionsschicht nur auf eine Scheibe aufgebracht, so kann vorgesehen sein, dass auf der der Scheibe abgewandten freien Seite der Funktionsschicht eine Schutzbeschichtung, aufgebracht ist. Dieses Schutzbeschichtung ist bevorzugt auflaminiert und als beständiges, kratzfestes Element ausgebildet.
  • Eine zur Haftung der auf einer Scheibe bzw. zwischen den Scheiben laminierten Funktionsschicht bevorzugt verwendete Schmelzklebefolie ist vorzugsweise farblos. Es können auch mehrere Schmelzklebefolien verwendet werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass diese Schmelzklebefolien farbig oder mit einer Tönung ausgeführt sind.
  • In vorteilhafter Weise ist zumindest eine der lichtdurchlässigen Scheiben aus Kunststoff, beispielsweise aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Glas ausgebildet. Die Kunststoffscheiben oder Glasscheiben können ebenfalls eine Tönung oder eine Färbung aufweisen. Die Kunststoffe können durch Beschichtung entspiegelt oder resistent gegen Verkratzen ausgebildet sein. Bei einer Glasscheibe ist diese bevorzugt als Sicherheitsglas ausgeführt. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Scheiben einen Aufdruck oder eine Dunkelfärbung mit geringer, definierter geometrischer Ausdehnung aufweisen, um die Grenze einer schaltbaren, und somit über eine elektrische Energieversorgung in der Lichtdurchlässigkeit beeinflussbaren Funktionsschicht oder Funktionsschichten zu kaschieren. Durch derartige Materialien kann im Hinblick auf die Lichtdurchlässigkeit eine besonders günstige Ausgestaltung geschaffen werden, welche darüber hinaus auch sehr leicht und kostengünstig ausgebildet werden kann.
  • Der lichtdurchlässige Teilbereich weist bevorzugt eine Schicht, insbesondere eine Spiegelfolie, auf, welche als elektrochrome Schicht ausgebildet ist. Eine mittels einer elektrischen Energieversorgung schaltbare Funktionsschicht ist in bevorzugter Weise als elektrochromes Schichtensystem (EC-Schichtensystem) auf einer Scheibe oder als EC-Schichtensystem auf einer Folie oder zwischen zumindest zwei Folien ausgebildet. Es kann auch vorgesehen sein, dass die situationsabhängig eingestellte Lichtdurchlässigkeit der EC-Funktionsschicht bei einer nicht ordnungsgemäßen Energieversorgung des EC-Schichtensystems eine Zeitdauer aufrechterhalten bleibt, wodurch eine plötzliche Veränderung der Lichtdurchlässigkeit verhindert werden kann.
  • Des Weiteren kann die schaltbare Funktionsschicht auf einer Scheibe oder zwischen Scheiben oder auf einer Folie oder zwischen Folien auf Flüssigkristallen oder Teilchen, wie einem sogenannten suspended particles device, beruhen, welche sich beim Anlegen einer elektrischen Spannung ausrichten und dabei die Lichtdurchlässigkeit des Schichtensystems ändern. Da der stromlose Zustand durch die minimale Lichttransmission gekennzeichnet ist, kann verhindert werden, dass bei einem plötzlichen Ausfall oder einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der Energieversorgung die Fahrzeuginsassen geblendet werden.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass der lichtdurchlässige Teilbereich eine lichtdurchlässige Schicht aufweist, welche bevorzugt als Polymerschicht ausgebildet ist, beispielsweise als elektrolumineszierende Folie, und in welche zumindest eine Lichtquelle, insbesondere zumindest eine LED, integriert ist.
  • Vorzugsweise wird die Wahl der Lichtdurchlässigkeit der schaltbaren Funktionsschicht bzw. deren Transmissionsänderung durch einen Fahrzeuginsassen je nach Wunsch oder Anforderung selbst vorgenommen. Es kann dabei ein Bedienelement, beispielsweise ein Schalter oder ein Dimmer, vorgesehen sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass die schaltbare Funktionsschicht automatisch über eine Photozelle je nach Intensität des Umgebungslichts selbständig eingestellt bzw. geregelt wird. Die Änderung der Lichtdurchlässigkeit kann kontinuierlich oder stufenweise zwischen minimal und maximal möglicher Lichttransmission des Systems erfolgen.
  • Die Blendschutzvorrichtung ist in vorteilhafter Weise derart bewegbar, dass sie zwischen einer vor einer Blendung zu schützenden Person und einem feststehenden Sichtfenster positionierbar ist. So kann beispielsweise die relativ zu einer Windschutzscheibe und/oder einer Seitenscheibe und/oder einer Heckscheibe eines Fahrzeugs bewegbare Blendschutzvorrichtung derart angeordnet werden, dass ein Fahrzeuginsasse, insbesondere ein Fahrzeugführer, durch einfallendes Licht nicht geblendet wird. Die Blendschutzvorrichtung kann dabei vor dem Gesicht bzw. vor den Augen eines Fahrzeuginsassen positioniert werden. Durch die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Blendschutzvorrichtung mit einem lichtdurchlässigen Teilbereich, welcher insbesondere im Wesentlichen die gesamten Ausmaße der Blendschutzvorrichtung aufweist, kann eine optimale Blendschutzwirkung erreicht werden, wobei darüber hinaus auch die Sichtverhältnisse bezüglich der Umgebung des Fahrzeugs für einen Fahrzeuginsassen praktisch nicht eingeschränkt werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass weitere Elemente, wie beispielsweise ein Spiegel und/oder eine Leuchte, in der Blendschutzvorrichtung angeordnet oder integriert sind. Ein derartiger Spiegel kann als schaltbarer Spiegel ausgeführt sein, der vom transparenten, das heißt lichtdurchlässigen Zustand durch Anlegen einer elektrischen Spannung als Spiegel geschaltet werden kann und umgekehrt. Diese Funktionsschicht für den Spiegel kann auch zwischen zwei Scheiben angeordnet sein. Ebenso können eine Leuchte oder Leuchtelemente vorgesehen sein, die sich zwischen der schaltbaren Funktionsschicht mit änderbarer Lichtdurchlässigkeit und/oder der Funktionsschicht des Spiegels jeweils zwischen den Scheiben oder auf einer Scheibe befindet. Die Leuchte kann im lichtdurchlässigen Teilbereich und/oder im Rahmen der Blendschutzvorrichtung lokalisiert sein. Ein derartiger Spiegel oder eine derartige Leuchte können jedoch auch in unmittelbar benachbarter Anordnung zur Blendschutzvorrichtung an dem Objekt, insbesondere im Innenraum des Fahrzeugs vorgesehen sein. So kann beispielsweise sowohl die Blendschutzvorrichtung als auch ein separater Spiegel und/oder eine separate Leuchte an einem Fahrzeughimmel angeordnet sein.
  • Durch den lichtdurchlässigen Teilbereich umfasst die Blendschutzvorrichtung einen möglichst großen transluzenten Bereich.
  • Eine minimale Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs liegt bevorzugt zwischen 0,1% und 10% des auf den lichtdurchlässigen Teilbe reich auftreffenden Lichts, insbesondere zwischen 0,1% und 8%, insbesondere zwischen 0,5% und 8%, insbesondere zwischen 0,5% und 4%. Besonders bevorzugt liegt die minimale Lichtdurchlässigkeit zwischen 0,5% und 2%.
  • Eine maximale Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs liegt zwischen 1% und 80%, insbesondere zwischen 5% und 70%, insbesondere zwischen 15% und 79% des auf den lichtdurchlässigen Teilbereich auftreffenden Lichts. Besonders bevorzugt liegt die maximale Lichtdurchlässigkeit zwischen 15% und 25%.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Lichtdurchlässigkeit des Gesamtaufbaus des lichtdurchlässigen Teilbereichs zwischen einer minimalen Lichtdurchlässigkeit zwischen 0,1% und 10%, bevorzugt zwischen 0,5% und 8%, besonders bevorzugt zwischen 2% und 4%, und einer maximalen Lichtdurchlässigkeit zwischen 1% bis 80%, bevorzugt zwischen 25% und 70% und besonders bevorzugt zwischen 30% und 40% liegt. Es kann auch vorgesehen sein, dass die minimale Lichtdurchlässigkeit zwischen 0,1% und 1% liegt und die maximale Lichtdurchlässigkeit zwischen 5% und 15% liegt.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die minimale Lichtdurchlässigkeit zwischen 0,5% und 2% liegt, und die maximale Lichtdurchlässigkeit zwischen 15% und 25% liegt. Diese Ausgestaltung ermöglicht einen besonders effizienten Blendschutz bei einer Vielzahl von unterschiedlichsten Umgebungsbedingungen und gewährt dennoch auch eine bestmögliche Beobachtung der Umgebung durch den lichtdurchlässigen Teilbereich hindurch.
  • Es ist auch vorgesehen, dass die minimale Lichtdurchlässigkeit zwischen 1% und 4% und die maximale Lichtdurchlässigkeit zwischen 25% und 45% liegen kann. Es kann des Weiteren vorgesehen sein, dass die minimale Lichttransmission zwischen 1% und 5% liegt und die maximale Lichttransmission zwischen 30% und 50% liegt. Ebenso ist es möglich, dass die minimale Lichtdurchlässigkeit zwischen 1% und 10% und die maximale Lichtdurchlässigkeit zwischen 40% und 70% liegt. Die minimale und die maximale Lichtdurchlässigkeit kann dadurch in vielfältiger Weise und über verschieden große Intervalle eingestellt werden. Situationsabhängig ergeben sich dadurch optimale Ausgestaltungen für die Blendschutzvorrichtung.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel einer Blendschutzvorrichtung;
  • 2a eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie AA der Blendschutzvorrichtung gemäß 1 mit einem Aufbau des lichtdurchlässigen Teilbereichs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 2b eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie AA der Blendschutzvorrichtung gemäß 1 mit einem Aufbau des lichtdurchlässigen Teilbereichs gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 2c eine Schnittdarstellung der Blendschutzvorrichtung mit einem Aufbau des lichtdurchlässigen Teilbereichs gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; und
  • 3 eine Anordnung einer Blendschutzvorrichtung gemäß 1 in einem Fahrzeug.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist eine Blendschutzvorrichtung 1 gezeigt, welche in einem Fahrzeug angeordnet ist. Die Blendschutzvorrichtung 1 ist als Sonnenblende ausgebildet und weist im Ausführungsbeispiel eine im Wesentlichen rechteckige Formgebung auf. Die Blendschutzvorrichtung 1 umfasst einen Rahmen 11, sowie am oberen Rand eine Aussparung 12a und eine Aussparung 12b. In den Aussparungen 12a und 12b sind Stege 13a und 13b angebracht. Mittels diesen Stegen 13a und 13b kann die Blendschutzvorrichtung 1 im Innenraum des Fahrzeugs, insbesondere an einem Fahrzeughimmel, befestigt werden, derart, dass die Blendschutzvorrichtung 1 bewegbar ist. Im Ausführungsbeispiel sind die Stege 13a und 13b derart ausgebildet, dass die Blendschutzvorrichtung 1 um Längsachsen (horizontale Richtung in 1) der Stege 13a und 13b schwenkbar ist, insbesondere relativ zu festpositionierten Scheiben, wie einer Windschutzscheibe, Seitenscheiben und einer Heckscheibe des Fahrzeugs, bewegbar ist.
  • Wie 1 zeigt, umfasst die Blendschutzvorrichtung 1 einen lichtdurchlässigen Teilbereich 14, welcher ebenfalls im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist. Im Ausführungsbeispiel weist die Blendschutzvorrichtung 1 lediglich einen einzigen lichtdurchlässigen Teilbereich 14 auf. Wie zu erkennen ist, weist dieser lichtdurchlässige Teilbereich 14 Ausmaße auf, welche im Wesentlichen den Ausmaßen der gesamten Blendschutzeinrichtung 1 entsprechen. Der lichtdurchlässige Teilbereich 14 ist von dem Rahmen 11 vollständig umlaufend umgeben. Der Rahmen 11 weist jedoch eine relativ dünne Struktur auf, so dass der Sichtbereich für einen Fahrzeugnutzer durch den Rahmen 11 nicht eingeschränkt ist. Darüber hinaus kann durch diese Ausgestaltung des lichtdurchlässigen Teilbereichs 14 ein möglichst großer Bereich geschaffen werden, welcher in seiner Lichtdurchlässigkeit veränderbar ist.
  • In 2a ist eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie AA gemäß 1 gezeigt. Wie dabei zu erkennen ist, weist der lichtdurchlässige Teilbereich 14 zwei lichtdurchlässige Scheiben 14a und 14b auf, welche im Ausführungsbeispiel aus Polycarbonat ausgebildet sind und als Trägerplatten verwendet werden. Zwischen diesen lichtdurchlässigen Scheiben 14a und 14b ist eine schematisch gezeigte lichtdurchlässige Funktionsschicht 14c als Folienschichtsystem mittels Schmelzklebefolien (nicht dargestellt) angeordnet. Die lichtdurchlässige Funktionsschicht 14c ist im Ausführungsbeispiel mit einer schaltbaren Lichttransmission ausgebildet und als suspended particle device, SPD-System genannt, realisiert. Das Folienschichtsystem ist zur elektrischen Ansteuerung mit nicht dargestellten Zuleitungen elektrisch verbunden. Diese Zuleitungen können wahlweise frei verlegt oder in eine Lagerachse eingespritzt sein.
  • Des Weiteren sind in der Funktionsschicht 14c zwischen den Folien ausrichtbare Teilchen eingelagert, die im Zustand ohne elektrische Spannungsversorgung jedoch keine Vorzugsrichtung aufweisen. In diesem spannungslosen Zustand ist die Lichtdurchlässigkeit relativ gering bzw. weist den minimalen unteren Wert der Lichtdurchlässigkeit des Gesamtsystems auf. Wird eine elektrische Spannung über die nicht gezeigten Zuleitungen an die Funktionsschicht 14c angelegt, so richten sich die Teilchen aus und die Lichtdurchlässigkeit der Funktionsschicht 14c und somit auch des lichtdurchlässigen Teilbereichs 14 wird erhöht. Die Lichttransmission kann dabei abhängig von der angelegten elektrischen Spannung an die Funktionsschicht 14c kontinuierlich oder stufenweise bis zur maximalen Lichtdurchlässigkeit von der schaltbaren Folie bzw. der Funktionsschicht 14c und den Scheiben 14a und 14b erhöht werden. In 2a ist die lichtdurchlässige schaltbare Funktionsschicht 14c mit der veränderbaren Lichtdurchlässigkeit durch die lichtdurchlässigen Scheiben 14a und 14b gekapselt angeordnet. Dadurch kann das Eindringen von Schmutz, Staub, Feuchtigkeit, etc. an bzw. in die Folie 14c verhindert werden. Darüber hinaus kann ein Verkratzen oder sonstiges Beschädigen oder Zerstören der Folie 14c verhindert werden. Nicht zuletzt kann durch die Anordnung, wie sie in 2a gezeigt ist, auch eine besonders robuste und mechanisch stabile Blendschutzvorrichtung 1 geschaffen werden.
  • In 2b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Blendschutzvorrichtung 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt, bei dem ebenfalls ein Rahmen 11 umlaufend um einen lichtdurchlässigen Teilbereich 14 angeordnet ist. In dieser Ausführung ist zwischen der Scheibe 14a und der Scheibe 14b, welche als Trägerplatten angeordnet sind, ein Mehrschichtensystem ausgebildet, welches eine Spiegelfolie 14d und eine daran angrenzende Scheibe 14e, insbesondere eine Klarglasscheibe, umfasst. Die Spiegelfolie kann auch als schaltbarer Spiegel mit veränderbarer Reflektion ausgebildet sein.
  • Die Spiegelfolie 14d kann auch als anderweitig verspiegelbares Element ausgebildet sein. Im Ausführungsbeispiel ist die Spiegelfolie 14d flächenmäßig im Wesentlichen gleich groß einer Funktionsschicht 14c. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Spiegelfolie 14d flächenmäßig kleiner als die Funktionsschicht 14c ausgebildet ist. Die Funktionsschicht 14c ist durch einen Bereich mit einer Flüssigkristalltechnologie realisiert. Der Bereich mit den Flüssigkristallen wird durch die weitere Scheibe 14b begrenzt. Die Spiegelfolie 14d ist mit nicht dargestellten elektrischen Zuleitungen verbunden. Im Zustand, in dem keine elektrische Spannung an der Spiegelfolie 14d anliegt, ist diese lichtdurchlässig. Wird eine elektrische Spannung angelegt, wird die Spiegelfolie 14d zu einem Spiegelelement verändert. Ebenso ist die Flüssigkristallschicht bzw. die Funktionsschicht 14c über eine elektrische Spannung in ihrer Lichtdurchlässigkeit veränderbar. Im Rahmen 11 kann auch eine Beleuchtungsvorrichtung 15 vorgesehen sein. Die Scheibe 14a ist im Ausführungsbeispiel auf der einer Frontscheibe des Fahrzeugs zugewandten Seite der Beleuchtungsvorrichtung 1 ausgebildet.
  • In 2c ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Blendschutzvorrichtung 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt. In dieser Ausführung ist der Rahmen lediglich teilweise umlaufend ausgebildet und erstreckt sich nur an der Ober seite des lichtdurchlässigen Teilbereichs 14. Der lichtdurchlässige Teilbereich umfasst eine als Trägerplatte wirkende Scheibe 14a, welche beispielsweise aus PMMA ausgebildet ist. Daran anschließend ist ein Mehrschichtensystem realisiert, welches eine schaltbare Funktionsschicht 14c aufweist, die unmittelbar anschließend an die Scheibe 14a angeordnet ist. Die Funktionsschicht 14c ist wiederum durch einen Flüssigkristallbereich realisiert. Anschließend an diese Funktionsschicht 14c ist eine Begrenzungsschicht 14f für den Flüssigkristallbereich angeordnet, welche als Klarglasscheibe ausgebildet ist. Das Mehrschichtensystem umfasst eine weitere schaltbare Schicht 14g, welche an die Begrenzungsschicht 14f angrenzt und als Polymerschicht ausgebildet ist, in welche zumindest eine Lichtquelle, insbesondere zumindest eine LED (Light Emitting Diode) integriert ist. Angrenzend an diese Schicht 14g ist eine dünne Begrenzungsschicht 14h angeordnet, welche im Ausführungsbeispiel ebenfalls aus Klarglas ausgebildet ist. Abschließend ist dann eine Schutzbeschichtung 14i ausgebildet, welche als eine kratzfeste Folie oder eine Lackschicht ausgebildet sein kann. Die in 2c gezeigte Ausführung weist lediglich eine Trägerplatte in Form der Scheibe 14a auf, auf der das Mehrschichtensystem und die Schutzbeschichtung 14i aufgebracht sind. Die an der Unterkante und den Seitenbereichen freiliegenden Ränder der Scheibe 14a des Mehrschichtensystems und der Schutzbeschichtung 14i sind von einer nicht dargestellten Schmelzklebefolie umgeben und abgedeckt, welche durch einen Schwarzdruck, welcher in Form eines Siebdrucks aufgebracht ist, eingefärbt ist. Die vorgesehene zusätzliche externe Beleuchtungsvorrichtung 15 kann in einer weiteren Ausführung nicht ausgebildet sein.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass ein Rahmen 11 vollständig entfällt und der obere Bereich der Blendschutzvorrichtung 1, insbesondere der obere Bereich des lichtdurchlässigen Teilbereichs 14 einen eingefärbten Steg aufweist, in welchen die elektrischen Zuleitungen für die jeweiligen Schichten münden, wobei dieser Steg abgedeckt ist und beispielsweise durch eine Bedruckung des lichtdurchlässigen Teilbereichs 14 in diesen Bereichen geschwärzt ist.
  • Die in den 2a bis 2c erläuterten Ausführungen sind lediglich beispielhaft und können in vielfältiger Weise abgeändert und ergänzt werden. So kann insbesondere die Anzahl der Schichten sowie die Abfolge der Schichten in vielfältiger Weise variieren. Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest zwei Funktionsschichten 14c vorgesehen sind. Ebenso können die flächen mäßigen Ausmaße sowie die in den 2a bis 2c lediglich schematisch dargestellten Dicken der Schichten verschieden sein und variieren. Ebenso können deren Ausgestaltungen als flexible oder starre Element realisiert sein.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Funktionsschicht 14c als sogenannte TOLED (Transparent Organic Light Emitting Diode)-Schicht ausgebildet ist. Derartige Schichten ermöglichen neben einem einfachen Beleuchten und/oder einer Veränderung der Lichtdurchlässigkeit auch das Anzeigen von Bildern und dergleichen. Es kann somit auch eine Anzeige von Filmen, Stadtkarten, Navigationsdaten oder Fahrzeuginformationen ermöglicht werden. Die Blendschutzvorrichtung kann dadurch multifunktional ausgebildet werden. Diese TOLED-Schicht kann auch zusätzlich zu den in 2b und 2c gezeigten Ausführungen ausgebildet werden.
  • In 3 ist eine schematische Darstellung gezeigt, bei der die Blendschutzvorrichtung 1 nach 1 im Bereich eines Fahrers eines Fahrzeugs am Fahrzeughimmel angeordnet ist. Es ist zu erkennen, dass die Blendschutzvorrichtung 1 im heruntergeklappten Zustand benachbart zum linken oberen Bereich einer Windschutzscheibe 16 des Fahrzeugs angeordnet ist. Die Blendschutzvorrichtung ist als separates Element zur Windschutzscheibe 16 ausgebildet und relativ bewegbar bzw. schwenkbar zur Windschutzscheibe 16 angeordnet. Auf der dem Innenraum des Fahrzeugs zugewandten Seite der Windschutzscheibe 16 ist mittig im oberen Bereich ein Rückspiegel 17 fest an der Windschutzscheibe 16 angeordnet.
  • In einem Fahrzeug können auch eine Mehrzahl an derartigen Blendschutzvorrichtungen 1 an unterschiedlichen Positionen angeordnet sein. So kann eine Blendschutzvorrichtung 1 anstatt oder zusätzlich zur gezeigten Darstellung in 3 auch an der Beifahrerseite und somit im rechten oberen Bereich der in 3 gezeigten Darstellung angeordnet sein. Ebenso kann eine Blendschutzvorrichtung 1 an einem Fahrzeughimmel des Fahrzeugs benachbart zur Heckscheibe des Fahrzeugs angeordnet sein. Ebenfalls kann eine Blendschutzvorrichtung 1 auch an einem Fahrzeughimmel benachbart zu einer Seitenscheibe des Fahrzeugs positioniert sein. Darüber hinaus kann auch vorgesehen sein, dass eine Blendschutzvorrichtung 1 in etwa mittig des Fahrzeughimmels angeordnet ist und sich auf Höhe der Kopfstützen des Fahrersitzes und des Beifahrersitzes quer zum Fahrzeug erstreckt. Dies bedeutet, dass die Blendschutzvorrichtung 1 auch derart am Fahrzeughimmel bewegbar befestigt sein kann, dass sie auf Höhe oder hinter den Fahrer- bzw. Beifahrersitz aber vor im Fondbereich des Fahrzeugs angeordneten Sitzen positioniert ist. Dadurch kann ein im hinteren Bereich des Fahrzeugs befindlicher Fahrzeuginsasse ein Schwenken der Blendschutzvorrichtung 1 einstellen und somit einen effektiven Blendschutz für die im hinteren Bereich des Fahrzeugs sitzenden Fahrgäste erreicht werden.
  • Die in 3 gezeigte Darstellung der Stege 13a und 13b zur Befestigung und relativen Bewegung der Blendschutzvorrichtung 1 kann auch in vielfältiger anderer Weise ausgestaltet sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass lediglich ein Steg 13a oder 13b angeordnet ist, welcher bevorzugt dann mittig im oberen Bereich des Rahmens 11 ausgebildet ist.
  • Darüber hinaus sei hier erwähnt, dass die für derartige Sonnenblenden übliche Mechanik im Hinblick auf die Bewegbarkeit und Anordnung auch hier vorgesehen sein kann. So kann die Schwenkbarkeit in verschiedenen Raumrichtungen ebenfalls möglich sein. Auch die Befestigung an anderen Elementen als dem Fahrzeughimmel kann vorgesehen sein.

Claims (22)

  1. Blendschutzvorrichtung, welche bewegbar an einem Objekt, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs, angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendschutzvorrichtung (1) zumindest einen lichtdurchlässigen Teilbereich (14) aufweist, dessen Lichtdurchlässigkeit veränderbar ist.
  2. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendschutzvorrichtung (1) schwenkbar an dem Objekt angeordnet ist.
  3. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine lichtdurchlässige Teilbereich (14) eine flächige Ausdehnung aufweist, welche im Wesentlichen den Ausmaßen der Blendschutzvorrichtung (1) entspricht.
  4. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine lichtdurchlässige Teilbereich (14) von einem Rahmen (11) zumindest bereichsweise umfasst ist.
  5. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) Mittel (12a, 12b; 13a, 13b) zur Befestigung am und zur Bewegbarkeit der Blendschutzvorrichtung (1) relativ zum Objekt aufweist.
  6. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das der lichtdurchlässige Teilbereich (14) zumindest eine in der Lichtdurchlässigkeit veränderbare Funktionsschicht (14c) und zumindest eine lichtdurchlässige Scheibe (14a, 14b) aufweist, wobei die Funktionsschicht (14c) auf der Scheibe (14a, 14b) angeordnet ist.
  7. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsschicht (14c) zwischen zwei Scheiben (14a, 14b) angeordnet ist, insbesondere einlaminiert ist.
  8. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Scheiben (14a, 14b) eine Tönung oder Färbung aufweist.
  9. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsschicht (14c) ein Mehrschichtensystem ist.
  10. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsschicht (14c) zwischen einer Scheibe (14a, 14b) und einer Schutzbeschichtung, insbesondere einer kratzfesten Schutzbeschichtung (14i), angeordnet ist.
  11. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtdurchlässige Teilbereich (14) eine Schicht mit der Funktion eines Spiegels, insbesondere ein schaltbarer Spiegel oder eine Spiegelfolie (14d), aufweist.
  12. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die situationsabhängig eingestellte Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs (14) bei einer nicht-ordnungsgemäßen Energieversorgung, insbesondere bei einem Ausfall der Energieversorgung, der elektrochromen Schicht im Betrieb der Blendschutzvorrichtung (1) eine bestimmte Zeitdauer unverändert aufrechterhalten bleibt.
  13. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtdurchlässige Teilbereich (14) eine lichtdurchlässige Schicht (14g) aufweist, welche als Polymerschicht ausgebildet ist und zumindest eine Lichtquelle aufweist.
  14. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der lichtdurchlässigen Scheiben (14a, 14b) aus Kunststoff, insbesondere aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat, oder Glas ist.
  15. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verändern der Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs (14) automatisch in Abhängigkeit des Umgebungslichts oder durch Betätigen eines Bedienelements eines Fahrzeuginsassen bewirkbar ist.
  16. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendschutzvorrichtung (1) derart bewegbar ist, dass sie zwischen einer vor Blendung zu schützenden Person, insbesondere einem Fahrzeuginsassen, und einem feststehenden Sichtfenster, insbesondere einer Windschutzscheibe (16) eines Fahrzeugs, positionierbar ist.
  17. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine minimale Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs (14) zwischen 0,1% und 10%, insbesondere zwischen 0,1% und 8%, insbesondere zwischen 0,5% und 8%, insbesondere zwischen 0,5% und 4%, insbesondere zwischen 0,5% und 2%, liegt.
  18. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine maximale Lichtdurchlässigkeit des lichtdurchlässigen Teilbereichs (14) zwischen 1% und 80%, insbesondere zwischen 5% und 70%, insbesondere zwischen 15% und 79%, insbesondere zwischen 15% und 25%.
  19. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Funktionsschicht (14c) ein elektrochromes System ist.
  20. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Funktionsschicht (14c) ein suspended particle device aufweist.
  21. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Funktionsschicht (14c) Flüssigkristalle aufweist.
  22. Blendschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der lichtdurchlässige Teilbereich (14) eine TOLED-Schicht aufweist.
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